Anspruchsvoll_
Unsere Kanzlei
Die Kanzlei Güse, Roßkamp & Kollegen bietet Ihnen Problemlösungen und Rechtsberatung in verschiedenen Fachgebieten, zu denen sich die Anwälte und Anwältinnen spezialisiert und durch Erwerb von Fachanwaltstiteln weiter qualifiziert haben. Schwerpunkte bilden hier die Bereiche Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Strafrecht einschließlich Bußgeldsachen, Miet- und WEG-Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und das Transport- und Speditionsrecht.
In allen notariellen Angelegenheiten stehen Ihnen Herr Notar Jost Hendrik Güse und Herr Robert Herold als kompetente Ansprechpartner, insbesondere für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf und -verkauf, dem Erbrecht sowie Unternehmensgründungen und Handelsregistereintragungen zur Verfügung.
Der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung und Vertretung unserer Mandantinnen und Mandanten sind uns besonders wichtig. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Detailverliebt_
Unser Standort
In stilvollem Ambiente inmitten des Bielefelder Musikerviertels empfangen wir unsere Mandanten. Unsere Beratungstätigkeit ist von großer Sorgfalt geprägt. Die individuelle Betreuung ausgerichtet am Interesse des Mandanten steht stets im Vordergrund. Wir haben den Blick für das Wesentliche.
Ausgewählt_
Unsere Rechtsgebiete
Wir vertreten Sie in Bezug auf folgende Rechtsgebiete:
In Anbetracht des ständig zunehmenden Individualverkehrs ist es schnell passiert – ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit genügt, um in einen Unfall verwickelt zu werden oder einen Schaden zu verursachen.
Egal ob verschuldet oder unverschuldet, danach entstehen viele Fragestellungen. Was ist zu veranlassen? Welche Schadenersatzansprüche bestehen gegenüber dem Unfallverursacher? Darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen? Steht mir ein Mietwagen zu?
Da auch Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern stetig zunehmen, entstehen hier bei den Betroffenen ebenfalls viele Fragen: Darf ich mein Fahrrad reparieren lassen? Steht mir Nutzungsausfall zu?
Auch wenn Sie selbst an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden verursachen – welche Ansprüche bestehen gegen den eigenen Kaskoversicherer? Ist die Schadensabrechnung des Versicherers korrekt oder stehen Ihnen weitere Ansprüche zu?
Insbesondere bei Personenschäden und den damit zusammenhängenden Fragen (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Dauerschäden) ist die Beratung und Unterstützung durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich.
Aber auch rund ums Auto gibt es häufig Probleme, etwa wenn das gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist oder es Probleme mit der Reparaturwerkstatt gibt.
Wir beraten und vertreten Sie daher außergerichtlich wie gerichtlich insbesondere in folgenden Fällen:
- Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer hinsichtlich des Schadens am Fahrzeug oder Fahrrad;
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, ggfs. Dauerschäden);
- Schadenregulierung gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer;
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Reparaturwerkstatt bei mangelhafter Reparatur;
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Kaufvertrag beim Autokauf (Neu- und Gebrauchtwagen), Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung.
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Verkehrsrechts sind Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp, Herr Rechtsanwalt Florian Calow und Herr Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, die den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht tragen, sowie Frau Rechtsanwältin Melanie Roßkamp.
In Anbetracht des ständig zunehmenden Individualverkehrs ist es schnell passiert – ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit genügt, um in einen Unfall verwickelt zu werden oder einen Schaden zu verursachen.
Egal ob verschuldet oder unverschuldet, danach entstehen viele Fragestellungen. Was ist zu veranlassen? Welche Schadenersatzansprüche bestehen gegenüber dem Unfallverursacher? Darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen? Steht mir ein Mietwagen zu?
Da auch Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern stetig zunehmen, entstehen hier bei den Betroffenen ebenfalls viele Fragen: Darf ich mein Fahrrad reparieren lassen? Steht mir Nutzungsausfall zu?
Auch wenn Sie selbst an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden verursachen – welche Ansprüche bestehen gegen den eigenen Kaskoversicherer? Ist die Schadensabrechnung des Versicherers korrekt oder stehen Ihnen weitere Ansprüche zu?
Insbesondere bei Personenschäden und den damit zusammenhängenden Fragen (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Dauerschäden) ist die Beratung und Unterstützung durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich.
Aber auch rund ums Auto gibt es häufig Probleme, etwa wenn das gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist oder es Probleme mit der Reparaturwerkstatt gibt.
Wir beraten und vertreten Sie daher außergerichtlich wie gerichtlich insbesondere in folgenden Fällen:
- Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer hinsichtlich des Schadens am Fahrzeug oder Fahrrad;
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, ggfs. Dauerschäden);
- Schadenregulierung gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer;
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Reparaturwerkstatt bei mangelhafter Reparatur;
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Kaufvertrag beim Autokauf (Neu- und Gebrauchtwagen), Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung.
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Verkehrsrechts sind Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp, Herr Rechtsanwalt Florian Calow und Herr Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, die den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht tragen, sowie Frau Rechtsanwältin Melanie Roßkamp.
Das Baurecht unterscheidet zwischen dem öffentlichen und dem privaten (zivilem) Baurecht. Während im zivilen Baurecht die vertraglichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten im Fokus stehen, ist Gegenstand des öffentlichen Baurechts das Verhältnis zwischen Bauherr und Verwaltung, in der Regel verkörpert durch die Bauämter der Städte und Gemeinden.
Wir vertreten und beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich Rund um Fragen zu beiden Rechtsgebieten.
Im privaten Baurecht – gleich ob Sie Bauherr, Planer, ausführender Bauhandwerker oder Bauträger sind – bieten beraten und vertreten wir Ihre Interessen unter anderem zu folgenden Themenbereichen:
- Bauwerkverträge
- Architektenverträge (siehe hierzu auch: Architektenrecht)
- Bauträgerverträge
- Ausführung des Bauvorhabens (Nachträge, Leistungsänderungen, Vertragsergänzungen)
- Abnahme
- Werklohnforderungen
- Honorarforderungen
- Mängelrechte (ggf. durch Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens)
- Schadenersatzansprüche
- Versicherungsrechtliche Fragen am Bau
- Sicherheiten (Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungshypotheken etc.)
- Verjährung
- Regressansprüche.
Im öffentlichen Baurecht vertreten und beraten wir private und körperschaftliche Bauherren zu:
- Erteilung und Abwehr von Baugenehmigungen
- Abwehr von Nebenbestimmungen und Auflagen in Baugenehmigungen
- Baunachbarrecht
- Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Baurechts sind Herr Rechtsanwalt Jost Hendrik Güse und Frau Rechtsanwältin Susann Möhrmann. Beide haben jahrzehntelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und tragen aus diesem Grund den Titel Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.
Das Architektenrecht stellt ein Spezialgebiet im privaten Baurecht dar. Bereits vor Beauftragung der Architektenleistung ist die Erstellung eines rechtssicheren Vertrages von besonderer Wichtigkeit. Wegen der Spezialregelungen zum Architektenhonorar in der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) sind zwischen Bauherr und Architekt – wie auch zu anderen Fachplanern, wie dem Tragwerksplaner (Statiker) und dem Landschaftsarchitekten – hierbei spezialgesetzliche Regelungen zu beachten und zu berücksichtigen.
Der Architektenvertrag wird in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren sein, weshalb sich im Bereich der – häufig künstlerischen – Planung besondere Fragestellungen zur Abnahme und Fälligkeit des Honoraranspruchs und zur Frage der Mangelfreiheit und Nachbesserungsfähigkeit des Architektenwerks ergeben.
Die Honorarabrechnung des Architekten – die prüffähig zu erstellen ist – erfordert ein erhöhtes Maß an Sorgfalt und Übung.
Wir beraten und vertreten Bauherren, Planer und Bauträger z.B. in Bezug auf:
- Erstellung und Prüfung von Architektenverträgen
- Prüfung von Honorarschlussrechnungen
- Abwehr oder Geltendmachung von Mängelansprüchen
- Abwehr oder Geltendmachung von Sicherheiten
- Abwehr oder Geltendmachung von Honoraransprüchen
- Regresse
- Architektenhaftpflichtversicherung
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Architektenrechts sind Herr Rechtsanwalt Jost Hendrik Güse und Frau Rechtsanwältin Susann Möhrmann. Beide haben jahrzehntelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und tragen aus diesem Grund den Titel Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.
Sowohl das Wohnraum- als auch des Gewerbemietrecht bedarf aufgrund ständiger Gesetzesänderungen fundierter Kenntnisse. Als Bielefelder Fachanwaltskanzlei für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Sie auf Fachanwaltsniveau. Da wir sowohl die Interessen vom Vermietern und Mietern vertreten, kennen wir die notwendigen Tricks und Kniffe um Sie bestmöglich zu vertreten.
Wann etwa darf ein Mietverhältnis durch den Vermieter gekündigt werden? In welchen Zeiträumen und wie darf die Miete angepasst werden? An welchen Kosten darf der Mieter beteiligt werden? Welche Schriftformen müssen bedacht werden? Wer muss die Schönheitsreparaturen durchführen? Was geschieht mit der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses? Insbesondere stehen wir Ihnen in folgenden Bereichen auf Fachanwaltsniveau zur Seite:
- Vertragsgestaltung des gewerblichen oder privaten Mietvertrags
- Abmahnungen
- Kündigung (ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Verwertungskündigung etc.)
- Mieterhöhung einschl. Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen, Modernisierungsmieterhöhungen, Anpassung auf
- Mängel der Mietsache / Mietminderungen
- gerichtliche Vertretung in Räumungsprozessen einschließlich Vertretung im Räumungstermin
Ihre Ansprechpartner im Bereich Mietrecht sind Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Rechtsanwältin Susann Möhrmann.
Wird Eigentum an einer Wohnung erworben, entsteht ein Rechtsverhältnis zu den übrigen Eigentümern der Immobilie, welches nach dem Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG) zu beurteilen ist.
Das WEG enthält dabei einige Besonderheiten zur Verwaltung, Instandsetzung, Sanierung, zum Umbau und zur Veränderung des Eigentums. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat verschiedene Möglichkeiten, Entscheidungen zu treffen, welche wiederum zahlreichen strengen formellen Regeln unterliegen, deren Nichteinhaltung zur Anfechtbarkeit, gegebenenfalls sogar zur Nichtigkeit getroffener Beschlüsse führen können.
Die Beschlussanfechtungsklage unterliegt einer relativ kurzen Verjährung von einem Monat ab Beschlussfassung (nicht ab dem Zugang bzw. der Bekanntgabe des Protokolls!), welche wiederum binnen eines Monats zu begründen ist. Sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehen, ist daher Eile geboten.
- Wir vertreten und beraten Sie zu Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum (auch in unserem Notariat)
- Mängelrechte (häufig mit Bezug zum Bauträgerrecht)
- Versammlungen der Wohnungseigentümer
- Beschlussanfechtungen
- Abbestellung und Verpflichtung von Verwaltern
- Rücklagen und Hausgeldabrechnungen
- Wirtschaftspläne
Ihre Ansprechpartner im Bereich WEG-Recht sind Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Rechtsanwältin Susann Möhrmann.
Jeder Bundesbürger hat im Schnitt sechs Versicherungsverträge. Kommt es zu einem Schadenfall erwartet der Geschädigte eine zügige Regulierung. Bereitet die Versicherung hier Probleme, die oft existentiell sind, ist eine kompetente fachanwaltliche Beratung erstes Gebot.
Gleichzeitig steht es im berechtigten Interesse des Versicherers nur dann Leistungen zu erbringen, wenn ein von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag umfasstes versichertes Ereignis eingetreten ist.
Das Versicherungsrecht ist eine Spezialmaterie und verlangt fundierte Kenntnisse.
Fragestellungen ergeben sich häufig bereits im Rahmen der Vertragsanbahnung (Stichwort: Aufklärungspflichten), wenn es im Rahmen der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel um die Angaben des Versicherungsnehmers zum Gesundheitszustand geht. Auch im Bereich der Sachversicherung, der Vermögensschadenhaftpflicht, der Elementarschaden- und Gebäudeversicherung, der Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung und der Rentenversicherung sind die vertraglichen Abreden bei Abschluss des Vertrages sorgfältig zu prüfen und zu erklären.
Da die Versicherung diese Angaben zumeist erst bei einem gemeldeten Schadenfall prüft, liegt hier bereits ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.
Im Versicherungsfall bedarf es zur Durchsetzung von Ansprüchen z.B. aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Unfallversicherung oder einer Lebensversicherung einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung und Vertretung. Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Bielefeld sind wir in allen versicherungsrechtlichen Bereichen tätig.
Nutzen Sie den Erfahrungsschatz unserer Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Bielefeld. Wir vertreten Versicherte wie auch Versicherer außergerichtlich und gerichtlich – auch bundesweit – in allen Versicherungssparten auf Fachanwaltsniveau, insbesondere in den Bereichen:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung einschl. Elementarschadenversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Bauwesenversicherung / Bauleistungsversicherung
- Betriebsinhaltsversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
Ihre Ansprechpartner im Bereich Versicherungsrecht sind Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwältin Susann Möhrmann.
Sobald Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, sei es durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Finanzamt ist es von enormer Wichtigkeit schnellstmöglich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die strafrechtlichen Sanktionen, die Ihnen bereits im Ermittlungsverfahren, d. h. noch vor einer rechtskräftigen Verurteilung, drohen können, sind gravierend. Insbesondere können die Ermittlungsbehörden Gegenstände (beispielsweise Ihren Führerschein) beschlagnahmen bzw. nach richterlichen Beschluss u. a. auch eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft anordnen.
Sobald Sie von Seiten der Ermittlungsbehörden mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, gilt die goldene Regel: Schweigen ist Gold! Anschließend sollte unbedingt ein Fachanwalt für Strafrecht mandatiert werden, um Ihre Rechte in dem Verfahren zu wahren.
Im Bereich des Strafrechts stehen Ihnen als Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp sowie Herr Rechtsanwalt Florian Calow zur Verfügung, die beide über eine jahrelange Erfahrung und besondere Kenntnisse im Bereich des Strafrechts verfügen, was durch den Fachanwalt für Strafrecht dokumentiert wird.
Sowohl Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp als auch Herr Rechtsanwalt Florian Calow verteidigen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Wirtschaftsstrafrecht
- Lebensmittelstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Revisionsrecht
- Umweltstrafrecht
- Zeugenbeistand
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten? Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß zur Last gelegt? Ihnen droht ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Sollten Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, empfiehlt sich der Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes. Die Konsequenzen, die mit einem bußgeldrechtlichen Verfahren verbunden sind, sollten nicht unterschätzt werden. So kann nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch die Entziehung einer Fahrerlaubnis drohen, die damit einhergehenden Konsequenzen sind, insbesondere für Menschen, die aus beruflichen Gründen auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, teilweise existenzvernichtend.
Im Bereich des Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeldrechtes sind wir insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Handyverstoß
- Ladungssicherung
- Trunkenheitsfahrt
- MPU
Rund um das Thema „Erben und Vererben“ steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Jost Hendrik Güse zur Verfügung.
Insbesondere bei Nachlassabwicklungen, bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen und in allen Fragen der Vorsorgeregelungen (vor allem Vorsorge-Vollmachten und Patientenverfügungen). Jost Hendrik Güse ist Mitautor des Deutschen Erbrechtskommentars.
Das Transport- und Speditionsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Hier greifen oft handelsrechtliche, haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Regelungen ineinander. Zu dem Rechtsgebiet gehört der Transport von Waren auf allen Handelswegen, aber auch die Abwicklung von Unfallschäden fällt in diesen Bereich.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Bielefeld im Bereich Transport- und Speditionsrecht ist Rechtsanwalt Christian Felix Meißner
(insb. Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Reiserecht)
Zahlungs- und Erfüllungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche z.B. aus Kauf-, Werk- oder Reiseverträgen, Herausgabeansprüche (z.B. aus Leihverträgen), Schmerzensgeldansprüche, Unterlassungsansprüche – im Forderungseinzug, aber auch in der Abwehr von unbegründeten Inanspruchnahmen, in dinglichen und deliktischen Rechtsfragen vertreten und beraten wir unsere Mandanten kompetent und zügig.
Alle Ansprüche unterliegen der Verjährung. Wir treffen für unsere Mandanten die erforderlichen verjährungshemmenden und/oder verjährungsunterbrechenden Maßnahmen. Dies geschieht in der Regel durch Erhebung einer Leistungs- oder Verpflichtungsklage beim zuständigen Gericht oder Beantragung eines Mahnbescheides. Daneben bestehen u.a. die Möglichkeiten der Beantragung eines Schlichtungsverfahren an einer Gütestelle des Landes NRW, der Mediation (Schweben von Vergleichsverhandlungen), der Feststellungsklage oder der Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens.
Sprechen Sie uns an!
In Anbetracht des ständig zunehmenden Individualverkehrs ist es schnell passiert – ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit genügt, um in einen Unfall verwickelt zu werden oder einen Schaden zu verursachen.
Egal ob verschuldet oder unverschuldet, danach entstehen viele Fragestellungen. Was ist zu veranlassen? Welche Schadenersatzansprüche bestehen gegenüber dem Unfallverursacher? Darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen? Steht mir ein Mietwagen zu?
Da auch Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern stetig zunehmen, entstehen hier bei den Betroffenen ebenfalls viele Fragen: Darf ich mein Fahrrad reparieren lassen? Steht mir Nutzungsausfall zu?
Auch wenn Sie selbst an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden verursachen – welche Ansprüche bestehen gegen den eigenen Kaskoversicherer? Ist die Schadensabrechnung des Versicherers korrekt oder stehen Ihnen weitere Ansprüche zu?
Insbesondere bei Personenschäden und den damit zusammenhängenden Fragen (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Dauerschäden) ist die Beratung und Unterstützung durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich.
Aber auch rund ums Auto gibt es häufig Probleme, etwa wenn das gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist oder es Probleme mit der Reparaturwerkstatt gibt.
Wir beraten und vertreten Sie daher außergerichtlich wie gerichtlich insbesondere in folgenden Fällen:
- Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer hinsichtlich des Schadens am Fahrzeug oder Fahrrad;
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, ggfs. Dauerschäden);
- Schadenregulierung gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer;
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Reparaturwerkstatt bei mangelhafter Reparatur;
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Kaufvertrag beim Autokauf (Neu- und Gebrauchtwagen), Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung.
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Verkehrsrechts sind Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp, Herr Rechtsanwalt Florian Calow und Herr Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, die den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht tragen, sowie Frau Rechtsanwältin Melanie Roßkamp.
In Anbetracht des ständig zunehmenden Individualverkehrs ist es schnell passiert – ein kleiner Moment der Unaufmerksamkeit genügt, um in einen Unfall verwickelt zu werden oder einen Schaden zu verursachen.
Egal ob verschuldet oder unverschuldet, danach entstehen viele Fragestellungen. Was ist zu veranlassen? Welche Schadenersatzansprüche bestehen gegenüber dem Unfallverursacher? Darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen? Steht mir ein Mietwagen zu?
Da auch Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern stetig zunehmen, entstehen hier bei den Betroffenen ebenfalls viele Fragen: Darf ich mein Fahrrad reparieren lassen? Steht mir Nutzungsausfall zu?
Auch wenn Sie selbst an Ihrem eigenen Fahrzeug einen Schaden verursachen – welche Ansprüche bestehen gegen den eigenen Kaskoversicherer? Ist die Schadensabrechnung des Versicherers korrekt oder stehen Ihnen weitere Ansprüche zu?
Insbesondere bei Personenschäden und den damit zusammenhängenden Fragen (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Dauerschäden) ist die Beratung und Unterstützung durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt unerlässlich.
Aber auch rund ums Auto gibt es häufig Probleme, etwa wenn das gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist oder es Probleme mit der Reparaturwerkstatt gibt.
Wir beraten und vertreten Sie daher außergerichtlich wie gerichtlich insbesondere in folgenden Fällen:
- Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer hinsichtlich des Schadens am Fahrzeug oder Fahrrad;
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, ggfs. Dauerschäden);
- Schadenregulierung gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer;
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Reparaturwerkstatt bei mangelhafter Reparatur;
- Geltendmachung von Ansprüchen aus Kaufvertrag beim Autokauf (Neu- und Gebrauchtwagen), Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung.
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Verkehrsrechts sind Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp, Herr Rechtsanwalt Florian Calow und Herr Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, die den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht tragen, sowie Frau Rechtsanwältin Melanie Roßkamp.
Das Baurecht unterscheidet zwischen dem öffentlichen und dem privaten (zivilem) Baurecht. Während im zivilen Baurecht die vertraglichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten im Fokus stehen, ist Gegenstand des öffentlichen Baurechts das Verhältnis zwischen Bauherr und Verwaltung, in der Regel verkörpert durch die Bauämter der Städte und Gemeinden.
Wir vertreten und beraten Sie gerichtlich und außergerichtlich Rund um Fragen zu beiden Rechtsgebieten.
Im privaten Baurecht – gleich ob Sie Bauherr, Planer, ausführender Bauhandwerker oder Bauträger sind – bieten beraten und vertreten wir Ihre Interessen unter anderem zu folgenden Themenbereichen:
- Bauwerkverträge
- Architektenverträge (siehe hierzu auch: Architektenrecht)
- Bauträgerverträge
- Ausführung des Bauvorhabens (Nachträge, Leistungsänderungen, Vertragsergänzungen)
- Abnahme
- Werklohnforderungen
- Honorarforderungen
- Mängelrechte (ggf. durch Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens)
- Schadenersatzansprüche
- Versicherungsrechtliche Fragen am Bau
- Sicherheiten (Bürgschaften, Bauhandwerkersicherungshypotheken etc.)
- Verjährung
- Regressansprüche.
Im öffentlichen Baurecht vertreten und beraten wir private und körperschaftliche Bauherren zu:
- Erteilung und Abwehr von Baugenehmigungen
- Abwehr von Nebenbestimmungen und Auflagen in Baugenehmigungen
- Baunachbarrecht
- Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Baurechts sind Herr Rechtsanwalt Jost Hendrik Güse und Frau Rechtsanwältin Susann Möhrmann. Beide haben jahrzehntelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und tragen aus diesem Grund den Titel Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.
Das Architektenrecht stellt ein Spezialgebiet im privaten Baurecht dar. Bereits vor Beauftragung der Architektenleistung ist die Erstellung eines rechtssicheren Vertrages von besonderer Wichtigkeit. Wegen der Spezialregelungen zum Architektenhonorar in der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) sind zwischen Bauherr und Architekt – wie auch zu anderen Fachplanern, wie dem Tragwerksplaner (Statiker) und dem Landschaftsarchitekten – hierbei spezialgesetzliche Regelungen zu beachten und zu berücksichtigen.
Der Architektenvertrag wird in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren sein, weshalb sich im Bereich der – häufig künstlerischen – Planung besondere Fragestellungen zur Abnahme und Fälligkeit des Honoraranspruchs und zur Frage der Mangelfreiheit und Nachbesserungsfähigkeit des Architektenwerks ergeben.
Die Honorarabrechnung des Architekten – die prüffähig zu erstellen ist – erfordert ein erhöhtes Maß an Sorgfalt und Übung.
Wir beraten und vertreten Bauherren, Planer und Bauträger z.B. in Bezug auf:
- Erstellung und Prüfung von Architektenverträgen
- Prüfung von Honorarschlussrechnungen
- Abwehr oder Geltendmachung von Mängelansprüchen
- Abwehr oder Geltendmachung von Sicherheiten
- Abwehr oder Geltendmachung von Honoraransprüchen
- Regresse
- Architektenhaftpflichtversicherung
Ihre Ansprechpartner im Bereich des Architektenrechts sind Herr Rechtsanwalt Jost Hendrik Güse und Frau Rechtsanwältin Susann Möhrmann. Beide haben jahrzehntelange Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und tragen aus diesem Grund den Titel Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht.
Sowohl das Wohnraum- als auch des Gewerbemietrecht bedarf aufgrund ständiger Gesetzesänderungen fundierter Kenntnisse. Als Bielefelder Fachanwaltskanzlei für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Sie auf Fachanwaltsniveau. Da wir sowohl die Interessen vom Vermietern und Mietern vertreten, kennen wir die notwendigen Tricks und Kniffe um Sie bestmöglich zu vertreten.
Wann etwa darf ein Mietverhältnis durch den Vermieter gekündigt werden? In welchen Zeiträumen und wie darf die Miete angepasst werden? An welchen Kosten darf der Mieter beteiligt werden? Welche Schriftformen müssen bedacht werden? Wer muss die Schönheitsreparaturen durchführen? Was geschieht mit der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses? Insbesondere stehen wir Ihnen in folgenden Bereichen auf Fachanwaltsniveau zur Seite:
- Vertragsgestaltung des gewerblichen oder privaten Mietvertrags
- Abmahnungen
- Kündigung (ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Verwertungskündigung etc.)
- Mieterhöhung einschl. Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen, Modernisierungsmieterhöhungen, Anpassung auf
- Mängel der Mietsache / Mietminderungen
- gerichtliche Vertretung in Räumungsprozessen einschließlich Vertretung im Räumungstermin
Ihre Ansprechpartner im Bereich Mietrecht sind Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Rechtsanwältin Susann Möhrmann.
gemeinschaften (WEG-Recht)
Wird Eigentum an einer Wohnung erworben, entsteht ein Rechtsverhältnis zu den übrigen Eigentümern der Immobilie, welches nach dem Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG) zu beurteilen ist.
Das WEG enthält dabei einige Besonderheiten zur Verwaltung, Instandsetzung, Sanierung, zum Umbau und zur Veränderung des Eigentums. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat verschiedene Möglichkeiten, Entscheidungen zu treffen, welche wiederum zahlreichen strengen formellen Regeln unterliegen, deren Nichteinhaltung zur Anfechtbarkeit, gegebenenfalls sogar zur Nichtigkeit getroffener Beschlüsse führen können.
Die Beschlussanfechtungsklage unterliegt einer relativ kurzen Verjährung von einem Monat ab Beschlussfassung (nicht ab dem Zugang bzw. der Bekanntgabe des Protokolls!), welche wiederum binnen eines Monats zu begründen ist. Sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestehen, ist daher Eile geboten.
- Wir vertreten und beraten Sie zu Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum (auch in unserem Notariat)
- Mängelrechte (häufig mit Bezug zum Bauträgerrecht)
- Versammlungen der Wohnungseigentümer
- Beschlussanfechtungen
- Abbestellung und Verpflichtung von Verwaltern
- Rücklagen und Hausgeldabrechnungen
- Wirtschaftspläne
Ihre Ansprechpartner im Bereich WEG-Recht sind Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, und Rechtsanwältin Susann Möhrmann.
Jeder Bundesbürger hat im Schnitt sechs Versicherungsverträge. Kommt es zu einem Schadenfall erwartet der Geschädigte eine zügige Regulierung. Bereitet die Versicherung hier Probleme, die oft existentiell sind, ist eine kompetente fachanwaltliche Beratung erstes Gebot.
Gleichzeitig steht es im berechtigten Interesse des Versicherers nur dann Leistungen zu erbringen, wenn ein von dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag umfasstes versichertes Ereignis eingetreten ist.
Das Versicherungsrecht ist eine Spezialmaterie und verlangt fundierte Kenntnisse.
Fragestellungen ergeben sich häufig bereits im Rahmen der Vertragsanbahnung (Stichwort: Aufklärungspflichten), wenn es im Rahmen der Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel um die Angaben des Versicherungsnehmers zum Gesundheitszustand geht. Auch im Bereich der Sachversicherung, der Vermögensschadenhaftpflicht, der Elementarschaden- und Gebäudeversicherung, der Kraftfahrzeugversicherung, Unfallversicherung und der Rentenversicherung sind die vertraglichen Abreden bei Abschluss des Vertrages sorgfältig zu prüfen und zu erklären.
Da die Versicherung diese Angaben zumeist erst bei einem gemeldeten Schadenfall prüft, liegt hier bereits ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.
Im Versicherungsfall bedarf es zur Durchsetzung von Ansprüchen z.B. aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Unfallversicherung oder einer Lebensversicherung einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung und Vertretung. Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Bielefeld sind wir in allen versicherungsrechtlichen Bereichen tätig.
Nutzen Sie den Erfahrungsschatz unserer Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Bielefeld. Wir vertreten Versicherte wie auch Versicherer außergerichtlich und gerichtlich – auch bundesweit – in allen Versicherungssparten auf Fachanwaltsniveau, insbesondere in den Bereichen:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Feuer-, Wohngebäude- und Hausratversicherung einschl. Elementarschadenversicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Bauwesenversicherung / Bauleistungsversicherung
- Betriebsinhaltsversicherung
- Bauherrenhaftpflichtversicherung
Ihre Ansprechpartner im Bereich Versicherungsrecht sind Rechtsanwalt Christian Felix Meißner, zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Rechtsanwältin Susann Möhrmann.
Sobald Ihnen eine Straftat zur Last gelegt wird, sei es durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Finanzamt ist es von enormer Wichtigkeit schnellstmöglich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die strafrechtlichen Sanktionen, die Ihnen bereits im Ermittlungsverfahren, d. h. noch vor einer rechtskräftigen Verurteilung, drohen können, sind gravierend. Insbesondere können die Ermittlungsbehörden Gegenstände (beispielsweise Ihren Führerschein) beschlagnahmen bzw. nach richterlichen Beschluss u. a. auch eine Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft anordnen.
Sobald Sie von Seiten der Ermittlungsbehörden mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert werden, gilt die goldene Regel: Schweigen ist Gold! Anschließend sollte unbedingt ein Fachanwalt für Strafrecht mandatiert werden, um Ihre Rechte in dem Verfahren zu wahren.
Im Bereich des Strafrechts stehen Ihnen als Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp sowie Herr Rechtsanwalt Florian Calow zur Verfügung, die beide über eine jahrelange Erfahrung und besondere Kenntnisse im Bereich des Strafrechts verfügen, was durch den Fachanwalt für Strafrecht dokumentiert wird.
Sowohl Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp als auch Herr Rechtsanwalt Florian Calow verteidigen Sie insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Wirtschaftsstrafrecht
- Lebensmittelstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Vermögensdelikte
- Revisionsrecht
- Umweltstrafrecht
- Zeugenbeistand
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten? Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstandsverstoß zur Last gelegt? Ihnen droht ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Sollten Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, empfiehlt sich der Rat eines spezialisierten Rechtsanwaltes. Die Konsequenzen, die mit einem bußgeldrechtlichen Verfahren verbunden sind, sollten nicht unterschätzt werden. So kann nicht nur ein Fahrverbot, sondern auch die Entziehung einer Fahrerlaubnis drohen, die damit einhergehenden Konsequenzen sind, insbesondere für Menschen, die aus beruflichen Gründen auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, teilweise existenzvernichtend.
Im Bereich des Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeldrechtes sind wir insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Handyverstoß
- Ladungssicherung
- Trunkenheitsfahrt
- MPU
Rund um das Thema „Erben und Vererben“ steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Jost Hendrik Güse zur Verfügung.
Insbesondere bei Nachlassabwicklungen, bei der Abfassung von Testamenten und Erbverträgen und in allen Fragen der Vorsorgeregelungen (vor allem Vorsorge-Vollmachten und Patientenverfügungen). Jost Hendrik Güse ist Mitautor des Deutschen Erbrechtskommentars.
Das Transport- und Speditionsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Hier greifen oft handelsrechtliche, haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Regelungen ineinander. Zu dem Rechtsgebiet gehört der Transport von Waren auf allen Handelswegen, aber auch die Abwicklung von Unfallschäden fällt in diesen Bereich.
Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Bielefeld im Bereich Transport- und Speditionsrecht ist Rechtsanwalt Christian Felix Meißner
(insb. Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Reiserecht)
Zahlungs- und Erfüllungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche z.B. aus Kauf-, Werk- oder Reiseverträgen, Herausgabeansprüche (z.B. aus Leihverträgen), Schmerzensgeldansprüche, Unterlassungsansprüche – im Forderungseinzug, aber auch in der Abwehr von unbegründeten Inanspruchnahmen, in dinglichen und deliktischen Rechtsfragen vertreten und beraten wir unsere Mandanten kompetent und zügig.
Alle Ansprüche unterliegen der Verjährung. Wir treffen für unsere Mandanten die erforderlichen verjährungshemmenden und/oder verjährungsunterbrechenden Maßnahmen. Dies geschieht in der Regel durch Erhebung einer Leistungs- oder Verpflichtungsklage beim zuständigen Gericht oder Beantragung eines Mahnbescheides. Daneben bestehen u.a. die Möglichkeiten der Beantragung eines Schlichtungsverfahren an einer Gütestelle des Landes NRW, der Mediation (Schweben von Vergleichsverhandlungen), der Feststellungsklage oder der Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens.
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Herr Rechtsanwalt Mirko Roßkamp ist zugleich Vertragsanwalt des ADAC.
Spezialisiert_
Unsere Anwälte
Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie im Rahmen ihrer Spezialisierungen, welche auch durch die erworbenen Fachanwaltstitel vertieft wurden.
Jost Hendrik Güse
Rechtsanwalt
Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Studium
Universitäten Bielefeld und Münster
Beruflicher Werdegang
- 1995: Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bielefeld
- Seit 1997 Rechtsanwalt
- Seit 2007 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Seit 2016 Notar
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Baurecht
- Architektenrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
Publikationen
- Mitautor „Deutscher Erbrechtskommentar“ hrsg. von Franz M. Große-Wilde und Dr. Peter E. Quart, Carl Heymanns Verlag
- Mitautor „Lehrbuch des Privaten Baurechts“ hrsg. von Prof. Dr. Falk Würfele, Dr. Peter Sohn und Christian Meier, Bundesanzeiger Verlag
Mitgliedschaften
- ARGE für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Deutscher Baugerichtstag e.V.
- Industrie- und Handelsclub Ostwestfalen-Lippe e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
guese@guese-rosskamp.de
Studium
Universitäten Bielefeld und Münster
Beruflicher Werdegang
- 1995: Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bielefeld
- Seit 1997 Rechtsanwalt
- Seit 2007 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Seit 2016 Notar
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Baurecht
- Architektenrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Erbrecht
Publikationen
- Mitautor „Deutscher Erbrechtskommentar“ hrsg. von Franz M. Große-Wilde und Dr. Peter E. Quart, Carl Heymanns Verlag
- Mitautor „Lehrbuch des Privaten Baurechts“ hrsg. von Prof. Dr. Falk Würfele, Dr. Peter Sohn und Christian Meier, Bundesanzeiger Verlag
Mitgliedschaften
- ARGE für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Deutscher Baugerichtstag e.V.
- Industrie- und Handelsclub Ostwestfalen-Lippe e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
guese@guese-rosskamp.de
Mirko Roßkamp*
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Studium
Universität Bielefeld
Beruflicher Werdegang
- Seit 1998: Rechtsanwalt
- Seit 2001: Fachanwalt für Strafrecht
- Seit 2007: Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Seit 2011: ADAC-Vertragsanwalt
- 2003–2009: Mitglied des Vorstands Deutsche Strafverteidiger e.V. (Schriftführer)
- 2009–2015: Vorsitzender des Deutsche Strafverteidiger e.V.
- 2001–2012: Beisitzer im Ordnungsausschuss des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln
- 2013–2017: Stellvertretender Vorsitzender des Renngerichts des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln
- Seit 2018: Vorsitzender des Ordnungsausschusses des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Bußgeldsachen
Mitgliedschaften
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- ARGE Strafrecht im DAV
- Vorsitzender des Ordnungsausschusses des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln
Fremdsprache
Englisch
Studium
Universität Bielefeld
Beruflicher Werdegang
- Seit 1998: Rechtsanwalt
- Seit 2001: Fachanwalt für Strafrecht
- Seit 2007: Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Seit 2011: ADAC-Vertragsanwalt
- 2003–2009: Mitglied des Vorstands Deutsche Strafverteidiger e.V. (Schriftführer)
- 2009–2015: Vorsitzender des Deutsche Strafverteidiger e.V.
- 2001–2012: Beisitzer im Ordnungsausschuss des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln
- 2013–2017: Stellvertretender Vorsitzender des Renngerichts des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln
- Seit 2018: Vorsitzender des Ordnungsausschusses des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Bußgeldsachen
Mitgliedschaften
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- ARGE Strafrecht im DAV
- Vorsitzender des Ordnungsausschusses des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V., Köln
Fremdsprache
Englisch
Florian Calow
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Studium
Universität Bielefeld
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Bußgeldsachen
- Verkehrsstrafrecht
- Unfallschadenregulierung
Beruflicher Werdegang
- Rechtsanwalt seit 2012
- Seit 2016 Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Seit 2018 Fachanwalt für Strafrecht
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
calow@guese-rosskamp.de
Studium
Universität Bielefeld
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Bußgeldsachen
- Verkehrsstrafrecht
- Unfallschadenregulierung
Beruflicher Werdegang
- Rechtsanwalt seit 2012
- Seit 2016 Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Seit 2018 Fachanwalt für Strafrecht
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
calow@guese-rosskamp.de
Melanie Roßkamp
Rechtsanwältin
Studium
Universität Bielefeld
Beruflicher Werdegang
- 1999-2001 Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Bielefeld, Fachbereich Strafrecht
- Seit 1999 Rechtsanwältin
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Verkehrsrecht, insbesondere Unfallschadenregulierung
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
melanie.rosskamp@guese-rosskamp.de
Studium
Universität Bielefeld
Beruflicher Werdegang
- 1999-2001 Wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Bielefeld, Fachbereich Strafrecht
- Seit 1999 Rechtsanwältin
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Verkehrsrecht, insbesondere Unfallschadenregulierung
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
melanie.rosskamp@guese-rosskamp.de
Susann Möhrmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Studium
Universität Bielefeld
Beruflicher Werdegang
Rechtsanwältin seit 2007
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2012
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Baurecht (öffentlich und privat)
- Architektenrecht
- Werkvertragsrecht
- Mietrecht
- WEG-Recht
- Versicherungsrecht
- Allg. Zivilrecht
Mitgliedschaft
ARGE für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
moehrmann@guese-rosskamp.de
Studium
Universität Bielefeld
Beruflicher Werdegang
Rechtsanwältin seit 2007
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht seit 2012
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Baurecht (öffentlich und privat)
- Architektenrecht
- Werkvertragsrecht
- Mietrecht
- WEG-Recht
- Versicherungsrecht
- Allg. Zivilrecht
Mitgliedschaft
ARGE für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein e.V.
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
moehrmann@guese-rosskamp.de
Christian Felix Meißner
Rechtsanwalt, LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Studium
Universität Bielefeld
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Transport- und Speditionsrecht
Beruflicher Werdegang
- Rechtsanwalt seit 2004
- Masterstudiengang Versicherungsrecht LL.M. Universität Münster 2008
- Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2009
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2011
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2016
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
meissner@guese-rosskamp.de
Studium
Universität Bielefeld
Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte
- Versicherungsrecht
- Verkehrsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Transport- und Speditionsrecht
Beruflicher Werdegang
- Rechtsanwalt seit 2004
- Masterstudiengang Versicherungsrecht LL.M. Universität Münster 2008
- Fachanwalt für Versicherungsrecht seit 2009
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2011
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2016
Fremdsprache
Englisch
Kontakt
meissner@guese-rosskamp.de
Präzise_
Das Notariat
Der Notar ist Träger eines unabhängigen öffentlichen Amtes. Ihm sind hoheitliche Befugnisse auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen worden. Die vorsorgende Rechtspflege durch den Notar dient dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung. Der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern völlig unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.
Der Notar ist zuständig für Beurkundungen und Beglaubigungen. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung und Beglaubigung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.
Notarielle Tätigkeitsfelder
Jost Hendrik Güse
Notar
Telefon 0521 96740 -0
Telefax 0521 96740 –40
Mail: guese@guese-rosskamp.de
Robert Herold
Notariatsleiter
Telefon 0521 96740 –26
Telefax 0521 96740 –40
Mail: herold@guese-rosskamp.de
Hierzu zählen insbesondere Angelegenheiten in folgenden Rechtsgebieten
Immobilienrecht
- Veräußerung und Erwerb von Immobilien
- Immobilienerwerb vom Bauträger
- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
- Grundpfandrechtsbestellungen
- Überlassung von Immobilien
Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsgründungen
- Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
- Abtretung von Gesellschaftsanteilen
- Handelsregisteranmeldungen
- Unternehmenskaufverträge
Erbrecht
Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
Jost Hendrik Güse
Notar
Telefon 0521 96740 -0
Telefax 0521 96740 –40
Mail: guese@guese-rosskamp.de
Robert Herold
Notariatsleiter
Telefon 0521 96740 –26
Telefax 0521 96740 –40
Mail: herold@guese-rosskamp.de
Notarielle Tätigkeitsfelder
Hierzu zählen insbesondere Angelegenheiten in folgenden Rechtsgebieten
Immobilienrecht
- Veräußerung und Erwerb von Immobilien
- Immobilienerwerb vom Bauträger
- Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
- Grundpfandrechtsbestellungen
- Überlassung von Immobilien
Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsgründungen
- Satzungsänderungen und Kapitalmaßnahmen
- Abtretung von Gesellschaftsanteilen
- Handelsregisteranmeldungen
- Unternehmenskaufverträge
Erbrecht
Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen
Ausgewählt_
Unsere Rechtsgebiete
Besonders_
Unser Service
Standort: Nähe zum Landgericht, Parkplatz am Haus
Anbindung: Straßenbahn Linie 2
Sie erreichen uns telefonisch und persönlich von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr oder nach Absprache.
Jederzeit können Sie uns per E-Mail, Fax oder Anrufbeantworter kontaktieren. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.
Verbunden_
Unsere Jobangebote
Wir suchen motivierte und qualifizierte Mitarbeiter zur Verstärkung unseres Teams.
- Rechtsanwälte (m/w/d)
- Mitarbeiter (m/w/d)
- Auszubildende/r zur/zum Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten (m/w/d)
Güse, Roßkamp & Kollegen
Rechtsanwälte, Fachanwälte, Notar
Detmolder Str. 28
Gerichtsfach 182
33604 Bielefeld
Telefon:
0521 61000 oder 0521 967400
Fax:
0521 174917 oder 0521 9674040
info@guese-rosskamp.de
guese-rosskamp.de
Sie erreichen uns telefonisch und persönlich von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr und am Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr oder nach Absprache.
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